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20220220 IMPFPFLICHT = BÜRGERKRIEG ‼️




Wie sind ein Virus und ein Corona-Virus definiert?

– Wie sind in diesem Zusammenhang Sequenzen definiert?

– Wann darf der Nachweis der Anwesenheit von Sequenzen in Menschen als Beweis für die Anwesenheit eines Virus ausgegeben werden?

– Wie wird die Existenz eines Virus wissenschaftlich nachgewiesen?
Ein Virus ist in der Wissenschaft definiert über seine spezifische, nur diesem Virus zugehörige Erbsubstanz.

Die virale Erbsubstanz eines Virus beinhaltet nacheinander die verschiedenen genetischen Sequenzen für die Bildung der verschiedenen viralen Eiweiße, die als virale Gene bezeichnet werden.

Die Erbsubstanz eines Virus kann aus einer der beiden genetischen Molekülarten – DNA oder RNA – bestehen.

Corona-Viren sind dadurch definiert, dass sie aus einem bestimmten Molekül RNA bestehen, welches von einer Hülle umgeben ist.

Die Erbsubstanz eines bestimmten Virus ist definiert durch seine genau bestimmte Länge und die exakte Bestimmung des Aufbaus des viralen Erbgutstranges.

Die Zusammensetzung des Erbguts eines Virus ergibt sich durch die genaue Bestimmung der Anzahl und der spezifischen Abfolge der vier Bausteine, aus der eine Erbsubstanz besteht.

Die vier Bausteine einer Erbsubstanz werden als Nukleotide bezeichnet.

Der Vorgang der Bestimmung der spezifischen Abfolge der vier Bausteine einer Erbsubstanz wird als Sequenzierung bezeichnet.

Das Resultat der Bestimmung der Abfolge der Bausteine einer Erbsubstanz wird als Sequenz oder als genetische Sequenz bezeichnet.
Krankmachende Viren sind dadurch definiert, dass ihre Sequenz einmalig ist und in gesunden Organismen nicht vorkommt.

Um die Anwesenheit der Erbsubstanz eines Virus nachweisen und bestimmen zu können, muss entsprechend den Denkgesetzen und der Logik, die jeder Wissenschaft als Fundamental-Regel vorausgeht, dieses Virus isoliert werden und in Reinform vorliegen, damit nicht zelleigene Gensequenzen als Bestandteile eines Virus fehlgedeutet werden.

**Die Bestimmung der Sequenz einer genetischen Substanz ist nur möglich, wenn diese in Form einer DNA vorliegt.**‼️

Um die Sequenz einer genetischen Substanz bestimmen zu können, die in Form einer RNA vorliegt, muss diese zuvor biochemisch in DNA umgewandelt werden.

Den Vorgang der Umwandlung einer genetischen Substanz aus RNA in DNA wird als „Reverse Transkription“ bezeichnet und mit „RT“ abgekürzt.

Die Anwesenheit und Länge einer Erbsubstanz wird dadurch bestimmt, indem diese in einem elektrischen Feld der Länge nach aufgetrennt wird.

Kurze Stückchen wandern schneller, längere langsamer. Gleichzeitig werden, um die Länge der zu untersuchenden Erbsubstanz bestimmen zu können, verschieden lange Stückchen an Erbsubstanz mit bekannter Länge hinzugegeben.

Diese zuverlässige Standardtechnik zum Nachweis und der Bestimmung der Länge an Erbsubstanz wird als „Gelelektrophorese“ bezeichnet.

Ist die Konzentration einer bestimmten Erbsubstanz zu gering, so dass sie mit der Technik der „Gelelektrophorese“ nicht nachweisbar ist, kann diese durch die Technik der unbegrenzten Vermehrung von DNA, genannt Polymerase-Ketten-Reaktion (engl. polymerase chain reaction PCR), beliebig vermehrt werden.

So kann nicht nachweisbare DNA in der Gelelektrophorese sichtbar gemacht werden.

Das ist eine Voraussetzung, um genetische Substanz für weitere Untersuchungen, vor allem für die nachfolgende, entscheidende Bestimmung ihrer Länge und ihrer Sequenz zugänglich zu machen.

Diese Methode wird abgekürzt auch als PCR bezeichnet.
Der Erfinder der PCR-Technik, Karry Mullis, der 1993 hierfür den Nobelpreis für Chemie erhalten hat, hat früh darauf hingewiesen, dass diese, für Reinraumanalytik in Computerchipfabriken entwickelte Methode sehr fehleranfällig ist. [1]

Er hat in seiner Nobelpreisrede, die auf der Seite des Nobelpreiskomitees dokumentiert ist, ebenso darauf hingewiesen,
dass es keinen überprüfbaren,
tatsächlich wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, [2] dass die genetische Substanz, die als Genom des HIV bezeichnet wird, tatsächlich eine Immunschwäche oder eine der verschiedenen Krankheiten auslöst, die unzulässig unter dem Begriff „AIDS“ zusammen gefasst und mit hochtoxischer Chemotherapie behandelt werden.

Er wies darauf hin, dass es nur einen Konsens beteiligter Wissenschaftler gibt,
dass „HIV“ eine Immunschwäche
auslösen würde. [3]
Um eine DNA mit der PCR-Technik vermehren zu können, bedarf es der Kenntnis der Zusammensetzung, der Sequenz der DNA.

Eine DNA kann nämlich nur dann mit der PCR vermehrt werden, wenn sich an den Anfang und das Ende der DNA kurze, künstlich hergestellte Genstücke binden, die exakt der Sequenz des Beginns und des Endes der zu vermehrenden DNA entsprechen.

Diese kurzen Stückchen künstlich hergestellter DNA werden deswegen als Startermoleküle der PCR, als Primer bezeichnet.

Sie sind im Schnitt zwischen 24 bis 30 Nukleotiden
(den Bausteinen der genetischen Substanz) lang.
Mit der PCR können also keine unbekannten Sequenzen und keine unbekannten Viren nachgewiesen werden. Erst die Bestimmung der Sequenz eines Virus ermöglicht es, einen PCR-Test für den Nachweis einer Gensequenz zu entwickeln, die aus einem Virus stammt.
Im Jahre 1998 [4] wurden wegen einer Vielzahl an systematischen und umfangreichen Fälschungen in der Infektions- und Krebsforschung im Regelwerk die „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ zusammengefasst und veröffentlicht.

Sie wurden 1997 von einer internationalen Kommission im Auftrag der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) erstellt und auftragsgemäß von Universitäten und der Hochschulrektorenkonferenz präzisiert, in Druckform und im Internet veröffentlicht und in Deutschland für alle staatlichen Wissenschaftsinstitutionen und Wissenschaftler verbindlich gemacht.

Diese Regeln und Vorgaben sind Bestandteil des Arbeitsvertrages jedes einzelnen.
Übereinstimmend wird im Regelwerk festgestellt, dass wissenschaftliche Arbeit auf Grundprinzipien beruht, die in allen Ländern und in allen wissenschaftlichen Disziplinen gleich sind.

‼️Gute wissenschaftliche Praxis setzt voraus
(dabei ist die Aufzählung nicht vollständig):‼️

A.) „lege artis“ zu arbeiten. Die Untersuchungen sind auf dem neuesten Stand der Forschung durchzuführen, was Kenntnis und Verwertung des aktuellen Schrifttums, die Anwendung angemessener Methoden und neuester Erkenntnisse erfordert.

B.) Redlichkeit. Aufgabe des Wissenschaftlers ist es, Ergebnisse konsequent zu kontrollieren und anzuzweifeln, wobei auch Befunde anderer darzustellen sind, die Ergebnisse und Hypothesen in Frage stellen. Kontrollversuche mit ebenso vollständiger Offenlegung des Versuchsaufbaus sind zentraler Bestandteil, um angewandte Methoden zu verifizieren und Störfaktoren auszuschließen.

C.) Qualitätssicherung als wichtiges Merkmal wissenschaftlicher Redlichkeit. Bei der Veröffentlichung von Ergebnissen sind Methoden, Arbeitsschritte und Ergebnisse exakt zu beschreiben, wobei Wiedergabe der Erkenntnisse und Interpretation klar zu unterscheiden sind. Dabei müssen Befunde, die die eigenen Hypothesen verwerfen und Befunde und Ideen anderer Wissenschaftler mitgeteilt werden, sowie relevante Publikationen anderer Autoren und Konkurrenten angemessen zitiert werden.
Wissenschaftliches Fehlverhalten ergibt sich aus Verletzung dieser drei und weiteren Kriterien, sowie Falschangaben durch Unterdrückung relevanter Belege, Quellen und Texte über unerwünschte Ergebnisse, ohne dass dies offengelegt wird.

Mitverantwortung für wissenschaftliches Fehlverhalten ergibt sich aus Mitwissen um Fälschungen anderer, Beteiligung am Fehlverhalten anderer, Mitautorschaft an fälschungsbehafteten Veröffentlichungen, grober Vernachlässigung der Aufsichtspflichten und anderem, wobei rechtliche Konsequenzen, besonders bei Straftaten gegen das Leben und Körperverletzungen, zu ziehen sind.

Die DFG führt erklärend und warnend in „Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ weiter aus
„Forschung als Tätigkeit ist Suche nach neuen Erkenntnissen.

Diese entstehen aus einer stets durch Irrtum und Selbsttäuschung gefährdeten Verbindung von Systematik und Eingebung.“ „Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und gegenüber anderen ist eine Grundbedingung dafür, dass neue Erkenntnisse – als vorläufig gesicherte Ausgangsbasis für weitere Fragen (46) – überhaupt zustande kommen können.

‚Ein Naturwissenschaftler wird durch seine Arbeit dazu erzogen, an allem, was er tut und herausbringt, zu zweifeln, … besonders an dem, was seinem Herzen nahe liegt‘ (47).“ „Unredlichkeit – anders als gutgläubiger Irrtum, der nach manchen wissenschaftstheoretischen Positionen essenziell für den Fortschritt der Erkenntnis ist, jedenfalls aber zu den ‚Grundrechten‘ des Wissenschaftlers gehört (48) – stellt also die Forschung nicht nur in Frage, sondern zerstört sie.“ „‚Wissenschaftlich … überholt zu werden, ist … nicht nur unser aller Schicksal, sondern unser aller Zweck.

Wir können nicht arbeiten, ohne zu hoffen, dass andere weiter kommen werden als wir.‘ Max Webers Ausspruch (49) gilt für Zeitgenossen nicht weniger als für Vor- und Nachfahren.

So ist Ehrlichkeit nicht nur selbstverständliche Grundregel professioneller wissenschaftlicher Arbeit, … ; sie ist das Fundament der Wissenschaft als eines sozialen Systems.“
Wurden diese verbindlichen wissenschaftlichen und festgeschriebenen Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingehalten?
die Redlichkeit,
Qualitätssicherung als wichtiges Merkmal wissenschaftlicher Redlichkeit.

Erstes Kontrollexperiment ‼️
Hat irgendjemand der Wissenschaftler die in der Wissenschaft zwingend vorgeschriebenen Kontrollexperimente durchgeführt, die beweisen, ob die von ihm verwendeten Sequenzen tatsächlich aus einem Virus stammen?

Hat irgendjemand der Wissenschaftler die Kontrollexperimente durchgeführt,
ob die von ihm verwendeten Sequenzen, die er dem neuen Virus zuschreibt, in Wirklichkeit nicht Sequenzen sind, die in jedem Stoffwechsel entstehen,
vielleicht sogar in Pflanzen[35],
oder die im Stoffwechsel bei Erkrankungen vermehrt entstehen? ❓❓❓

Konkret ausgedrückt:
hat auch nur einer der Autoren der Studien Kontrollexperimente durchgeführt, um auszuschließen,

– dass auch mit menschlicher/mikrobieller RNA aus einer Lungenspülung eines gesunden Menschen,

– eines Menschen mit einer anderen Lungenerkrankung,

– eines Menschen, der SARS-CoV-2-negativ getestet wurde,

– oder aus solcher RNA aus Rückstellproben aus der Zeit, als das SARS-CoV-2-Virus noch unbekannt war,

genau die gleiche Aufaddierung eines Virus-Genoms aus kurzen RNA-Bruchstücken möglich ist! (wir kommen später auf die Methode „Alignment“ der Aufaddierung von Gensequenzen)

Die Antwort ist: NEIN (‼️)

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